Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz –FMAG

Bundesgesetz betreffend die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz –FMAG)
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
– Einrichtung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie als notifizierende Behörde, Aufnahme von Regelungen über das Notifizierungsverfahren sowie über Beschwerdeverfahren gegen Feststellungen notifizierter Stellen
– Schaffung der Möglichkeit der Warnung vor gefährlichen Produkten in den Medien
– Aufnahme von Regelungen betreffend die Aufsicht über via Fernabsatz auf dem Markt bereit gestellte Produkte

Dokumente:

LP techn.,gewerbl.u.kunstgewerbl.FS

Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016 erlassen, die Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen aufgehoben und die Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, die Verordnung BGBl. II Nr. 377/2015 sowie die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016 geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

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