Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Schiffsausrüstungsverordnung geändert wird
- AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
- BAK Stellungnahme
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Schiffsausrüstungsverordnung geändert wird
Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über die Verwendung von Formblättern für die offenzulegende Bilanz und den offenzulegenden Anhang von kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UGB-Formblatt-V) geändert wird
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Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt; Umsetzungsbedarf betreffend die Richtlinie 2014/112/EU
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Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit Rahmenbedingungen für Erzeuger zur Verbesserung der Erzeugung, Vermarktung und zur Stärkung ihrer Marktstellung (Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung)
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Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über weitere Fälle eines erhöhten Geldwäscherei- oder Terrorismusfinanzierungsrisikos (Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung – GTV)
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Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationspflichten für die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung (Krankenversicherung Informationspflichtenverordnung – KV-InfoV)
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Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (32. KFG-Novelle)
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Zur Stellungnahme steht das Konsultationsdokument „Validierung nicht-formalen und informellen Lernens“. Das BMBF setzt damit einen ersten großen Schritt, eine umfassende Validierungsstrategie für Österreich zu realisieren. Dies geschieht vor allem unter der Maßgabe der Strategie zum lebensbegleitenden Lernen in Österreich („LLL.2020“) und einer einschlägigen Empfehlung des Europäischen Rates aus dem Jahr 2012 (2012/C398/01). Beide Dokumente sind über das Literaturverzeichnis des Konsultationsdokuments abrufbar.
Weitere Informationen zur Umsetzung des Vorhabens und Leitfragen des Konsultationsprozesses finden sich im Begleitschreiben des BMBF bzw. im Konsultationsdokument.
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Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate geändert wird
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