JAB Kleine GmbH

Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über die Verwendung von Formblättern für die offenzulegende Bilanz und den offenzulegenden Anhang von kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UGB-Formblatt-V) geändert wird

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Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung – GTV

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über weitere Fälle eines erhöhten Geldwäscherei- oder Terrorismusfinanzierungsrisikos (Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung – GTV)

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  • AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
  • BAK Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.

Validierung des Lernens

Zur Stellungnahme steht das Konsultationsdokument „Validierung nicht-formalen und informellen Lernens“. Das BMBF setzt damit einen ersten großen Schritt, eine umfassende Validierungsstrategie für Österreich zu realisieren. Dies geschieht vor allem unter der Maßgabe der Strategie zum lebensbegleitenden Lernen in Österreich („LLL.2020“) und einer einschlägigen Empfehlung des Europäischen Rates aus dem Jahr 2012 (2012/C398/01). Beide Dokumente sind über das Literaturverzeichnis des Konsultationsdokuments abrufbar.
Weitere Informationen zur Umsetzung des Vorhabens und Leitfragen des Konsultationsprozesses finden sich im Begleitschreiben des BMBF bzw. im Konsultationsdokument.

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LP Werkmeister Holz

Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Verordnung, mit der die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen erlassen und die Verordnung über die Lehrpläne der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und über den Lehrplan der Bauhandwerkerschulen aufgehoben wird, geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

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FMA-Kostenverordnung

VO d. FMA, mit die FMA-Kostenverordnung geändert wird:

AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.

BAK Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.