EU-Abgabenänderungsgesetz 2016

Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalfluss- Meldegesetz, das Gemeinsame Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert wird und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden.

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Frequenznutzungsverordnung 2016

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Frequenznutzungsverordnung 2013 geändert wird. Ziel der Frequenznutzungsverordnung ist die eine geordnete Verwendung von Funkfrequenzen und damit die Sicherstellung, dass Funkanwendungen störungsfrei betrieben werden können. Insbesondere wird der technologischen Weiterentwicklung und den Marktbedürfnissen im elektronischen Kommunikationssektor eine planbare Basis gegeben.

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Dienstrechts-Novelle 2016

Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 und das Auslandszulagen- und –hilfeleistungsgesetz geändert, ein Bundesgesetz zur Änderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 erlassen und die Pensionsdatenübermittlungsverordnung – Post aufgehoben werden (Dienstrechts-Novelle 2016)

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Einführung eines Dienstleistungspasses

Die Europäische Kommission plant die Einführung eines Dienstleistungspasses, um Unternehmen insbesondere in der Bau- und Unternehmensdienstleistungsbranche die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu erleichtern. Mit einem einzigen Dokument soll es möglich sein dem Aufnahmeland jene Informationen mitzuteilen, die nach dessen Rechtsvorschriften für die grenzüberschreitende Leistungserbringung in diesem Land vorgeschrieben sind. Vom Dienstleistungspass abgedeckt sollen unter anderem auch Mitteilungen über entsandte Beschäftigte und Berufsqualifikationen sein.

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