Veröffentlicht am 5. Juni 2026 von Doris KnablAufnahme eines (Pflege-)Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI in das Leistungsangebot mobiler Dienste Antrag im Volltext: Aufnahme eines (Pflege-)Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI in das Leistungsangebot mobiler Dienste Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.