Der Gebrauchsnutzen des Käufers eines Kfz, der die Rückabwicklung nicht zu vertreten hat, ist grundsätzlich in Abhängigkeit von den gefahrenen Kilometern linear zu berechnen. „Wandlung bei Gebrauchtwagen wegen unzulässiger Abschalteinrichtung iSd Art 5 Abs 2 VO 715/2007“ weiterlesen
