Konsultation Bankenstrukturreform

Das allgemeine Ziel der Reform ist die Schaffung eines stabilen und effizienten Bankensystems, das den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger der EU und der Wirtschaft entgegenkommt. Außerdem sollte es durch mehr Stabilität und bessere Nutzung der Ressourcen das Wirtschaftswachstum anregen und eine auf EU-Ebene koordinierte Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts darstellen. Die Konsultation konzentriert sich auf die Schlüsselelemente der Strukturreform: Bandbreite der Aktivitäten, Trennungsebene, möglicher institutioneller Regelungsbereich. Sie steht allen Interessenträgern offen.

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Begutachtungsverfahren Beschussverordnung 2013

Um eine übersichtliche Darstellung der im Rahmen der Vollziehung des Beschußgesetzes anzuwendenden Rechtsvorschriften zu gewährleisten und damit sowohl den Normunterworfenen, als auch den mit der Vollziehung betrauten Organen der Beschussämter präzise und handhabungsoptimierte Regelungen zur Hand zu geben, wurden die notwendigen Aktualisierungen in drei textkonsolidierten Verordnungen zusammengefasst; nur im Fall der Beschussämterverordnung 2013 erfolgt eine geringfügige Novellierung.

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Begutachtungsverfahren Bankwesengesetz

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtgesetz geändert werden

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