Richtlinien zum Kraftfahrzeugsteuergesetz und zur motorbezogenen Versicherungssteuer (MVSKR)
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Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung geändert wird
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Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung geändert wird
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Die EK hat unmittelbar im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde (10.-14. März) für die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) entgegen bisheriger Zusicherungen das Thema „Konzessionen“ als Gegenstand des TTIP adressiert. Die BAK fordert eine strikte Zurückweisung der EK-Initiative (Non-paper on the Coverage of public private partnerships (PPP) for the TTIP Public Procurement Chapter (1123/14)
Das EK-Dokument ist als restricted klassifiziert.
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Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2014)
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Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (Beitrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zum Budgetbegleitgesetz 2014)
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Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz mit dem das Akkreditierungsgesetz 2012 geändert wird
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Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des Filmstandortes Österreich (Filmstandortgesetz) beschlossen wird
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Wirtschafts- und Finanzwissen aber auch Konsum sind in unserer Gesellschaft wichtige Handlungs- und Kommunikationsfelder. Sie bestimmen das Selbst- und Fremdverständnis sowie die Identität des Einzelnen mit. Der wachsende Anspruch an Eigenverantwortung der Konsumierenden erhöht auch den Bedarf an Information und Befähigung damit umzugehen.
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Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird
Aufgrund § 82 BHG 2013 liegt die Zuständigkeit für Bundeshaftungen in der Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen. Die vorliegende Änderung des KMU-Förderungs-Gesetzes auf Initiative des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bedarf daher neben der Einvernehmensherstellung mit dem Bundesministerium für Finanzen auch ergänzender Maßnahmen legistischer und vertraglicher Natur des Bundesministeriums für Finanzen.
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