Bundesgesetz über Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 – VerwGesG 2016)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wird zur Kenntnis genommen.
- BAK Stellungnahme
- Begutachtungsentwurf und Materialien
Bundesgesetz über Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 – VerwGesG 2016)
Dokumente:
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, mit der die Giftverordnung 2000 geändert wird.
Dokumente:
EU Vorlage Verordnungsentwürfe:
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Erstellt am 16.02.2016
Eingelangt am 16.02.2016, Europäische Kommission – Österr. Parlament
Dokumente:
IAO; Berichte über nicht ratifizierte Übereinkommen und Empfehlungen 2015/2016 (Übereinkommen und Empfehhlungen zum Arbeitsschutz)
Dokumente:
CONSULTATION QUESTIONNAIRE (WEB-BASED)
Preparation of a new renewable energy directive for the period after 2020
Dokumente:
Teil 2 von 2 Teilen (Anlagen 1 bis 4)
Dokumente:
Vorgesehen sind Bestimmungen hinsichtlich der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise.
Teil 1 von 2 Teilen
Dokumente:
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfes einer
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Festsetzung
der Faktoren für die Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages, und nimmt
dazu Stellung wie folgt:
Mit dem vorliegenden Entwurf werden für Beiträge zur Höherversicherung, die nach dem
31.03.2016 entrichtet wurden, die Faktoren für die Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages,
die seit ihrer Festsetzung im Jahr 1985 nicht mehr verändert wurden, an die
seit damals gestiegene Lebenserwartung angepasst.
Außerdem werden in Folge des Urteils, des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache
C-318/13 zum Verbot der Heranziehung geschlechterspezifischer versicherungsmathematischer
Daten in den gesetzlichen Systemen der sozialen Sicherheit für Beiträge zur Höherversicherung,
die nach dem 31.03.2016 entrichtet wurden, die Faktoren für die Bemessung
des besonderen Steigerungsbetrages geschlechtsneutral ausgestaltet.
Von der BAK werden gegen den vorliegenden Entwurf keine Einwände erhoben.
Dokumente:
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol erhebt gegen die oben genannten Verordnungsentwürfe keinen Einwand.
In diesem Zusammenhang möchten wir anregen, den Planungsverbänden mehr inhaltliche Kompetenz zu übertragen, damit ihre zentrale Stellung im Bereich der örtlichen, regionalen und überörtlichen Raumordnung gestärkt wird. Des Weiteren könnte eine in zeitlichen Abständen durchgeführte Evaluierung ihrer Projekte zu noch mehr Effektivität und Effizienz führen.
Dokumente:
GBG Rundschreiben betreffend den Rechnungszinsen in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol nimmt das Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht betreffend den Rechnungszinsen in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung zu Kenntnis.
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