Rinderkennzeichnungs-Verordnung

Problemanalyse:
Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 enthält Regelungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und wurde zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 653/2014 geändert. Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 verweist auch bezüglich der elektronischen Datenbank für Rinder auf die Richtlinie 64/432/EWG. Diese Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2014/64/EU geändert.
Des Weiteren erfolgte auch eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 494/98, die Durchführungsvorschriften betreffend die Anwendung von verwaltungsrechtlichen Mindestsanktionen enthält.
Ziel(e):
Die nationale Umsetzung und die Ausgestaltung inhaltlicher Spielräume erfolgt durch die Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008. Die oben genannten Änderungen erfordern eine Anpassung der Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008.

 

Dokumente:

 

2. Erwachsenenschutz-Gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Erwachsenenvertretungsrecht und das Kuratorenrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden und das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Namensänderungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, die Jurisdiktionsnorm, das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretungsgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG)

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