Weinrecht-Sammelverordnung 2018

Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Weinbezeichnungsverordnung geändert wird, zur Festlegung von Großlagen (Großlagenverordnung 2018), über Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung (Rebsortenverordnung°2018), und mit der die DAC-Verordnung „Leithaberg“, die Obstweinverordnung und die Sektbezeichnungsverordnung geändert werden

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Am 30.03.2019 wird das Vereinigte Königreich die EU verlassen. Der BREXIT darf nicht auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, VerbraucherInnen und Umwelt gehen. Im Anhang der Entwurf für das BAK Positionspapier dazu mit der Bitte um Anmerkungen.

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