Aktivligitimation nach § 28a KSchG auch bei Verstößen bei der Anbahnung von Verbrauchergeschäften

Die Verbände des § 29 KSchG sind zur Klage nach § 28a KSchG aktivlegitimiert, wenn die Beklagte im Zusammenhang mit einem Verbrauchervertrag Informationspflichten verletzt oder gegen ein gesetzliches Ge- oder Verbot verstößt. „Aktivligitimation nach § 28a KSchG auch bei Verstößen bei der Anbahnung von Verbrauchergeschäften“ weiterlesen

EuGH: „Schlechtere“ Behandlung von Teilzeitbeschäftigten durch gleiche Auslösegrenzen für vollzeitbeschäftigte und für teilzeitbeschäftigte Piloten

Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten: 

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