VO der FMA, mit der die VO über die Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute geändert wird
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- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen.
- BAK Stellungnahme
- Entwurf
VO der FMA, mit der die VO über die Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute geändert wird
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VO der FMA, mit der die FMA-Incoming-Plattformverordnung geändert wird
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Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirt-schaft, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das Kalenderjahr 2017 be-stimmt wird (Ökostromförderbeitragsverordnung 2017)
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Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung betr. Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen; Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011
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Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die Reifeprüfung in den als Sonderform für Berufstätige geführten allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS-B)
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Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird
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Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der für das Jahr 2017 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2017)
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Verordnung der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe mit der die Meisterprüfungsordnung für das Handwerk der Fleischer geändert wird;
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VO der FMA über die Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten im Berich der Lebensversicherung (Lebensversicherung-Sorgfaltspflichtenverordnung – LV-SoV)
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Mit August 2016 ist die Ausbildungspflicht für Jugendliche, die Ausbildung bis 18, in Kraft getreten. Diese wird erstmals für den Schulentlassjahrgang 2016/2017 gelten. Ab Juli 2017 gibt es eine Meldepflicht aller Jugendlichen, die in diesem Schuljahrgang die Schulpflicht beendet haben.
Zur Begleitung und Steuerung der Ausbildung bis 18 wurde ein Beirat eingerichtet, dem auch die Sozialpartner angehören. Für die Arbeiterkammer wurden Kollegin Silvia Hofbauer (Abt AMI) als Mitglied und Kollegin Renate Belschan – Casagrande (Abt BP) als stellvertretendes Mitglied entsandt. Der Beirat muss vor allen wichtigen Entscheidungen gehört werden. Dazu gehört auch die Festlegung der Liste der Ausbildungen, durch die die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. In der ersten Beiratssitzung wurde ein entsprechender Vorschlag zur Diskussion gestellt. Die Bundesarbeitskammer übermittelt diesen Vorschlag mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis zum 28.11.2016.
Um die weitere AK – interne Abstimmung in Zukunft zu erleichtern, wird auch um die Bekanntgabe einer zuständigen Kollegin oder eines zuständigen Kollegen ersucht.
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