APAB-Angebotsinformationsverordnung – APAB-AIV

Verordnung der APAB über die von dem zu überprüfenden Abschlussprüfer oder der zu überprüfenden Prüfungsgesellschaft bereitzustellenden Informationen für die Angebotserstellung durch die potentiellen Qualitätssicherungsprüfer (APAB-Angebotsinformationsverordnung – APAB-AIV; GZ APAB-VO/03/17)

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KEM-Verordnung 2009

Die RTR plant eine Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) mit Änderungen in folgenden Bereichen: Erweiterung des Nutzungsbereiches für mobile Rufnummern, Aufhebung der exklusiven Nutzung von mobilen Bereichskennzahlen durch einen einzigen Betreiber, Verpflichtung zur Verwendung längerer Teilnehmernummern für M2M-Dienste im Bereich für mobile Rufnummern sowie Änderung der Tarifbestimmungen für Rufnummern im Bereich 05 und 0720. Der Entwurf dieser Novelle wird gemäß § 128 TKG 2003 öffentlich konsultiert und steht auf der Webseite der RTR unter https://www.rtr.at/de/inf/Konsult7NovKEMV2009 zur Verfügung.

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