Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland

Im Rahmen ihres am 13.9. veröffentlichten Trade Package möchte die Kommission eine Reihe an Initiativen in der EU-Handelspolitik anstoßen, zu denen die BAK gesonderte Stellungnahmen plant.
Nach den Themen Investmentscreening, Nachhaltigkeitskapitel und multilaterales Investitionsgericht (MIC) folgt hiermit der Entwurf für eine BAK-Stellungnahme zum Verhandlungsmandat zum Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland. Eine Stellungnahme zur Einrichtung einer ExpertInnengrupe für Handelsabkommen ist ebenfalls in Vorbereitung.

Dokumente:

 

Multilateraler Investitionsgerichtshof MIC

Multilateraler Investitionsgerichtshof MIC
Im Rahmen ihres am 13.9. veröffentlichten Trade Package möchte die Kommission eine Reihe an Initiativen in der EU-Handelspolitik anstoßen, zu denen die BAK gesonderte Stellungnahmen plant.
Nach den Themen Investmentscreening und dem Nachhaltigkeitskapitel folgt hiermit der Entwurf für eine BAK-Stellungnahme zum Verhandlungsmandat zum multilateralen Investitionsgericht (MIC). Stellungnahmen zum Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland sowie der Einrichtung einer ExpertInnengrupe für Handelsabkommen sind ebenfalls in Vorbereitung.

Dokumente:

Nachhaltigkeitskapitel

Im Rahmen ihres am 13.9. veröffentlichten Trade Package möchte die Kommission eine Reihe an Initiativen in der EU-Handelspolitik anstoßen, zu denen die BAK gesonderte Stellungnahmen plant. Nach dem Verordnungsvorschlag zum Investmentscreening (von Oliver Prausmüller) folgt hiermit der BAK-Stellungnahmeentwurf zur Verbesserung der Nachhaltigkeitskapitel. Weitere Stellungnahmen sind ua zu den Verhandlungsmandaten zum multilateralen Investitionsgericht (MIC) wie auch den Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland in Vorbereitung.
Zum vorbereiteten Entwurf bitten wir gegebenenfalls um Kommentierung und Ergänzungen.

Dokumente:

QZV Ökologie OG

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die QZV Ökologie OG geändert sowie die Fischgewässerverordnung, die Verordnung zur Verbesserung der Wassergüte der Mur und ihrer Zubringer und die Verordnung zur Verbesserung der Wassergüte der Donau und ihrer Zubringer aufgehoben werden

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