Veröffentlicht am 16. Juli 2025 von Doris KnablAntrag: Haftung für Strafzinsen nach dem BTVG auch für Treuhänder und Kaufpreis als Grundlage für Strafzinsen bei Bauträgerverträgen ohne Sicherungsmodell oder bei Verstößen gegen den Ratenplan Antrag im Volltext: Haftung für Strafzinsen nach dem BTVG auch für Treuhänder und Kaufpreis als Grundlage für Strafzinsen bei Bauträgerverträgen ohne Sicherungsmodell oder bei Verstößen gegen den Ratenplan Beschluss: Der Antrag wurde angenommen.